Gutachten zur „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ der IHRA

Mit der Annahme und Verbreitung der „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ durch die International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) setzt sich in immer mehr Bereichen ein begriffliches Instrumentarium durch, das quasi-rechtliche Wirkung entfaltet, zugleich aber inhaltlich und hinsichtlich seiner Legitimität höchst umstritten ist.

Im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung und von medico international habe ich deshalb ein Gutachten zur Arbeitsdefinition Antisemitismus verfasst. Es beschäftigt sich mit Notwendigkeit und Hintergründen, rechtlichem Status und Anwendungspraxis, vor allem aber mit der Güte der Definition, das heißt neben einige Stärken wie Zugänglichkeit und Anschaulichkeit auch mit ihren offensichtlichen Vagheiten und Leerstellen. Zugleich reflektiere ich die demokratietheoretischen und ethischen Implikationen. Das Gutachten empfiehlt von der Definition Abstand zu nehmen und den Begriff „Arbeitsdefinition“ ernst zu nehmen, denn für eine gute Definition bedarf es noch einiger konzeptueller Arbeit.

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Teaser: Gutachten zur „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ der IHRA im Oktober 2019

Im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung und von medico international habe ich mich in einem ausführlichen Gutachten mit der „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ der International Holocaust Remembrance Alliance auseinandergesetzt. Es geht um geschichtliche Hintergründe und Bedarfe, aber v.a. um ihre Qualität als Definition, mit all ihren Vagheiten, Lücken und nicht zuletzt Implikationen ihrer Anerkennung als „Quasi-Recht“ für die Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit . Veröffentlichung am 29.10.2019.