Mit der Annahme und Verbreitung der „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ durch die International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) setzt sich in immer mehr Bereichen ein begriffliches Instrumentarium durch, das quasi-rechtliche Wirkung entfaltet, zugleich aber inhaltlich und hinsichtlich seiner Legitimität höchst umstritten ist.
Im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung und von medico international habe ich deshalb ein Gutachten zur Arbeitsdefinition Antisemitismus verfasst. Es beschäftigt sich mit Notwendigkeit und Hintergründen, rechtlichem Status und Anwendungspraxis, vor allem aber mit der Güte der Definition, das heißt neben einige Stärken wie Zugänglichkeit und Anschaulichkeit auch mit ihren offensichtlichen Vagheiten und Leerstellen. Zugleich reflektiere ich die demokratietheoretischen und ethischen Implikationen. Das Gutachten empfiehlt von der Definition Abstand zu nehmen und den Begriff „Arbeitsdefinition“ ernst zu nehmen, denn für eine gute Definition bedarf es noch einiger konzeptueller Arbeit.
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