Rede im brandenburgischen Wissenschaftsauschuss zum Zukunftsvertrag

Als Sachverständiger war ich heute (15.1.2020) für das Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft im brandenburgischen Landtag im Auschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur und habe klar gemacht, warum angesichts der gegenwärtigen Kräftekonstellation in den Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern klare Entfristungsvorgaben gemacht werden müssen.

Vielen Dank für die Möglichkeit hier als Vertreter des akademischen Mittelbaus sprechen zu können, zugleich allerdings auch als Soziologe, der zum Feld der Wissenschaft forscht und publiziert. Ich möchte mich grundsätzlicher der Frage der Festlegung auf Entfristungen für Wissenschaftler*innen im Rahmen des Zukunftsvertrages äußern.

Es ist mir fast schon unangenehm, erneut auf die Tatsachen hinzuweisen, die prägend sind für die Beschäftigungssituation des Mittelbaus. Sie sind allgemein bekannt. Ich belasse es daher bei Schlagworten aus den jüngsten Forschungsergebnissen

  • Befristungsquote 93% (also ungefähr ein Verhältnis von 9:1 zwischen Befristeten und Unbefristeten; in der freien Wirtschaft ist das Verhältnis umgekehrt)
  • Vertragslaufzeiten von einem Jahr oder weniger bei mehr als der Hälfte dieser Jobs
  • durchschnittlich 12 Überstunden pro Woche, i.d.R. unbezahlt
  • Unfreiwillige Teilzeit, unbezahlte Lehraufträge, bezahlte Lehraufträge de facto unter Mindestlohnniveau
  • Unselbständige Positionen bis oft weit über das 40. Lebensjahr hinaus
  • Ein enger Flaschenhals am Übergang zur Professur, der einzigen unbefristeten Beschäftigung in der Wissenschaft, mit einem Verhältnis von immer noch etwa 1:5 Zwischen freiwerdenden Stellen und Aspirant*innen

All das summiert sich zu dem auf, was mein Kollege Tilman Reitz und ich „Prekäre Mobilität“ nennen. Prekäre Mobilität ist „die durch unsichere Beschäftigungsverhältnisse erzwungene bzw. geforderte fast grenzenlose zeitliche und räumliche Verfügbarkeit der akademischen Wissensarbeiter*innen, die sie nomadisch zwischen den Hochschulen und Forschungseinrichtungen hin- und herspringen lässt, immer bereit, jede Möglichkeit zu ergreifen, ohne Rücksicht auf Bindungen jedweder Art.“

Man erkennt an dieser Analyse schon, dass solche Beschäftigungsverhältnisse nicht nur eine Zumutung für die Beschäftigten selbst sind, die jahrelang in beruflicher und privater Unsicherheit leben, ohne die Möglichkeit Lebensplanung. Nein, es geht um mehr, diese Beschäftigungsbedingungen sind auch darüber hinaus sozialfeindlich. Sie verhindern Sorge umeinander, bspw. Pflege und Elternschaft (immerhin ist die Kinderlosigkeit bei Wissenschaftler*innen doppelt so hoch wie bei gleich gebildeten in anderen Tätigkeitsfeldern. Und i.d.R. ist das unfreiwillige Kinderlosigkeit).

Und diese Hire-and-Fire-jobs verhindern auch langfristiges gesellschaftliches Engagement, bspw. in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung. Sie sind also auch Mitbestimmungs- und demokratiefeindlich.

Immer mehr setzt sich allerdings auch die Einsicht durch, dass diese Personalstrukturen auch für die Wissenschaft als Wissensproduzentin dysfunktional sind. Kürzer laufende Verträge mit anschließendem Rauswurf kosten die Hochschulen natürlich weniger als eine über viele Jahre mit steigenden Erfahrungsstufen angestellte Wissenschaftlerin. Was man mit dieser Person aber auch kündigt, ist eben genau jene gesammelte Erfahrung.

Immer breiter wird anerkannt, dass diese Situation der Unsicherheit und Unmündigkeit bspw. eher anpasserisches Verhalten fördert als unabhängiges und kritisches Denken. Die Kritik zeigt sich u.a. daran, dass sich immer mehr Mittelbauinitiativen gründen. Selbst die GWK, die CDU und das BMBF sind inzwischen der Ansicht, dass es sich bei gegenwärtigen Situation um einen Befristungsexzess handelt. Gerade die Kampagne „Frist ist Frust“ hat deutlichen Druck entfaltet, getragen von Mittelbau, Gewerkschaften, Fachgesellschaften und Studierendenvertretungen. Nach unserer Ansicht ist der „Zukunftsvertrag“ ein seltenes Gelegenheitsfenster, hier weiter umzusteuern.

Die Bayreuther Erklärung der Kanzler*innen und Kanzler der Universitäten hingegen beharrt fast schon trotzig auf einem Weiterso-mit-der-Befristung. Dabei fußt sie auf eklatanten Fehlannahmen. Ihr Dreh- und Angelpunkt ist die Annahme, die Universität wäre ein System der Qualifizierung für universitätsexterne Berufstätigkeit. Das gilt sicherlich überwiegend für das Studium und z.T. für die Promotion. Das gilt aber fast gar nicht mehr für die Postdocphase, in der hochgradig spezialisierte Fachleute im Wesentlichen eines machen: Wissenschaft.  Ihre Forschung und Lehre ist auf dem akademischen Arbeitsmarkt aber immer nur vorübergehend geduldet. Sie werden mehrheitlich mit Mitte Vierzig und all ihren Kompetenzen und Erfahrungen auf die Straße gesetzt. Die Kollegin Britta Ohm nennt das „exzellente Entqualifizierung“.

Die Bayreuther Erklärung macht also eins deutlich: die Kanzler*innen haben ein sehr eingeschränktes Verständnis ihrer eigenen Rolle. Sie definieren sich, obwohl sie die obersten Personalverantwortlichen sind, gerade nicht als solche. Vielmehr erscheinen sie als bloße Haushälter, die um jeden Preis Kosten minimieren wollen, und die sich nicht zu schade sind, zur Begründung absonderliche Behauptungen heranzuziehen. Sie konstatieren z.B. in ihrer Erklärung, dass durch eine Entfristungsoffensive für Generationen der Zugang zur Wissenschaft verstopf wäre und Doktorand*innen keine Finanzierung mehr erhalten könnten. Dabei fordert niemand, wirklich niemand, unbefristete Beschäftigung schon bei der Promotion.

Warum erzähle ich das so ausführlich?

Ich wollte zeigen, dass sich die Hochschulverwaltungen in der allgemeinen Konkurrenz um zu knappe Mittel gefangen sehen. Sie sind bereit, die Risiken völlig auf den Schultern der Beschäftigten abzuladen. Aus dem Dilemma kann sie nur eine klare Rahmensetzung befreien.

Diese Situation verlangt klare Vorgaben für das Ziel „mehr Dauerstellen“ in den Bund-Länder-Vereinbarungen. Die Forderung nach Abbau des Befristungsexzesses hat zwar in den Zukunftsvertrag Eingang gefunden, ist dort aber auf Druck einiger Länder nur allgemeines Ziel und nicht konditioniertes Vergabekriterium.

Die wirklich miserable Beschäftigungssituation des Mittelbaus kann nur besser werden, wenn jetzt einige Länder Signale setzen und diesen deutschen Sonderweg der massenhaften Entqualifizierung für sich beenden. Als Einstieg empfiehlt sich aus unserer Sicht die Bindung aller Personalmittel aus dem Zukunftsvertrag an neu zu schaffende Dauerstellen. Ich gehe fest davon aus, dass Fortschritte in der beschriebenen Situation nur gelingen können, wenn den Hochschulen auch klar überprüfbare Vorgaben gemacht werden. Wenn es noch eines Beleges bedurfte, dann war das die Bayreuther Erklärung.

In diesem Sinne könnte mit klarer Konditionierung der Mittel ein positives Signal von Brandenburg ausgehen. Neben vielen vagen Möglichkeiten formuliert der Zukunftsvertrag ein Ziel unmissverständlich: Dauerstellen ausbauen! Das muss jetzt eben verlässlich, transparent und überprüfbar umgesetzt werden. Die bisherige, in diesem Punkt völlig unverbindliche Verpflichtungserklärung des Landes Brandenburg scheint mir den Vorgaben der Verwaltungsvereinbarung nicht zu entsprechen. Entfristung muss zum klaren, konditionierten Vergabekriterium werden.

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