Wäre noch Blogzeitalter, würde ich hier von meinem/unserem (ein tolles Team macht mit!) spannenden laufenden Projekt zu Problemen der Begriffsbildung von ‚Antisemitismus‘ berichten. So belasse ich es aber bei der Ankündigung und der Aufforderung im nächsten Jahr die Augen im Buchladen offenzuhalten…
Schlagwort-Archive: Arbeitsdefinition Antisemitismus
Ende einer Debatte vor ihrem Beginn
Replik auf die Jungle-World-Kritik an meinem Gutachten zur Arbeitsdefinition Antisemitismus der IHRA
In der Jungle World vom 14.11.2019 wird in einem Artikel, der durch grob tendenziöse und manipulative Darstellungen geprägt ist, über mein Gutachten zur „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ der IHRA berichtet. Zum Gutachten selbst erfährt man in dem Artikel sehr wenig, insbesondere nicht zu seinen umfangreichen erkenntnistheoretischen und antisemitismustheoretischen Einwänden gegen die Arbeitsdefinition, die grundlegende Kriterien einer guten Definition nicht erfüllt. Vielmehr wird mir „nach Halle“ Paternalismus und Unsensibilität beim Thema Antisemitismus im Allgemeinen und die Leugnung des Antisemitismus in der Linken und bei Muslimen im Besonderen vorgeworfen. Vor allem störe mich, Positionen im Palästinakonflikt könnten fälschlich als antisemitisch klassifiziert werden. Das kann nicht unwidersprochen stehenbleiben.
WeiterlesenGutachten zur „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ der IHRA
Mit der Annahme und Verbreitung der „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ durch die International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) setzt sich in immer mehr Bereichen ein begriffliches Instrumentarium durch, das quasi-rechtliche Wirkung entfaltet, zugleich aber inhaltlich und hinsichtlich seiner Legitimität höchst umstritten ist.
Im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung und von medico international habe ich deshalb ein Gutachten zur Arbeitsdefinition Antisemitismus verfasst. Es beschäftigt sich mit Notwendigkeit und Hintergründen, rechtlichem Status und Anwendungspraxis, vor allem aber mit der Güte der Definition, das heißt neben einige Stärken wie Zugänglichkeit und Anschaulichkeit auch mit ihren offensichtlichen Vagheiten und Leerstellen. Zugleich reflektiere ich die demokratietheoretischen und ethischen Implikationen. Das Gutachten empfiehlt von der Definition Abstand zu nehmen und den Begriff „Arbeitsdefinition“ ernst zu nehmen, denn für eine gute Definition bedarf es noch einiger konzeptueller Arbeit.
Weiterlesen